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Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 8. Mai 2022

(Bereitgestellt auf www.tornesch.de/Bekanntmachungen am 21.04.2022)

1. Am 8. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Tornesch ist in 7 Wahlbezirke eingeteilt.
Die Wahlbezirke bzw. die Abgrenzung nach zugehörigen Straßen sowie die Wahlräume sind der Anlage zu entnehmen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. März 2022 bis zum 15. April 2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Rathauses Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, zusammen.

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt

die Erststimme in der Weise ab,

dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und die Zweitstimme in der Weise,

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass ihre oder seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Tornesch, den 20. April 2022

Die Gemeindewahlbehörde

Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin


Sabine Kählert

Kontakt

Frau Julia Trabe
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-141
Fax:04122 9572-199
E-Mail oder Kontaktformular