Wahlen
Herzlich willkommen im Bereich "Wahlen" auf der Homepage der Stadtverwaltung Tornesch!
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Die "Qual der Wahl" - oder doch nicht?
Wikipedia definiert eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft als ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte u. ä. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung.
Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist aus einer Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder ein Gremium für einen festgelegten Zeitraum.
Wer kümmert sich um Wahlen?
Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen vor Ort sind die Gemeinden, die mit ihren Wahlämtern eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben wahrzunehmen haben, die einen glatten Ablauf einer Wahl sicherstellen.
Hierzu zählen:
- Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
- Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
- Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
- Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
- Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
- Beschaffung der Stimmzettel,
- Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
- Aufbewahrung der Wahlunterlagen.