Wahlbekanntmachung Bürgermeisterwahl
Wahlbekanntmachung zur
Wahl der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters am 4. Februar 2024
1. Am 4. Februar 2024 findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Tornesch statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Einteilung der Stadt in Wahlbezirke ist aus der Bekanntmachung im Aushangkasten am Haupteingang des Rathauses ersichtlich.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigungen und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird ein weißer Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt im Rathaus der Stadt Tornesch, Zimmer 12 oder 13, die amtlichen Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Tornesch, 24.01.2024
Sabine Kählert
Gemeindewahlleiterin
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Stadt Tornesch in Wahlbezirke
Wahlbezirk |
Lage des Wahlraums |
Zugehörige Straßen oder Ortsteile |
|
Nr. |
Name |
||
1 |
AWO-Wohnpflege |
Kleiner Friedrich |
Friedrichstr. 2-4 |
2 |
POMM 91 |
Im POMM 91 |
Pommernstr. 91 |
3 |
Bonhoefferhaus |
im Bonhoefferhaus |
Fritz-Reuter-Weg 18 b |
4 |
KiTa Merlinweg |
Im Bewegungsraum |
Merlinweg 1 |
5 |
Johannes-Schwennesen-Schule |
Pausenhalle |
Esinger Str. 102 |
6 |
Klaus-Groth-Schule |
Im Erdgeschoss |
Klaus-Groth-Straße 11 |
7 |
Fritz-Reuter-Schule |
Im Erdgeschoss, Raum A1, Pavillionklasse |
Königsberger Str. 7 |