Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2023
Bereitgestellt auf www.tornesch.de/Bekanntmachungen am 05.01.2023
Aufgrund des §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird | ||
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 36.265.400 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 42.453.200 EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 6.187.800 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 34.507.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 39.177.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 11.481.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 12.579.600 EUR | |
festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
Es werden festgesetzt: | ||
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 10.747.700 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 39.560.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 20.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 127,43 Stellen |
§ 3 | ||
1. | Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. |
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2. |
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. |
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3. | Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar. |
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.01.2023 erteilt.
25436 Tornesch, 05.01.2023 |
Stadt Tornesch Die Bürgermeisterin gez. Kählert |