Bekanntmachung und Auslegung des Prüfungsberichtes der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt
Gemäß § 7 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes Schleswig-Holstein –KPG –in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. Schl.-Holst. S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOB. Schl.-Holst. S. 364), wird bekannt gegeben, dass die Landrätin des Kreises Pinneberg –Gemeindeprüfungsamt – das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Torne-sch für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 in einem Bericht vom 11. Oktober 2023 dargelegt hat.
Der Prüfungsbericht liegt in der Zeit vom
13. bis 17. November 2023
im Rathaus, Wittstocker Str. 7, Zi. 407, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Tornesch, den 25. Oktober 2023
gez. Sabine Kählert
Bürgermeisterin