Bekanntmachung der Stadt Tornesch
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Planentwurfs des Bebauungsplans 113 im Internet und ergänzende öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Bau- und Planungsausschuss der Stadt Tornesch in seiner Sitzung am 04.03.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans 113 für das Gebiet westlich der Friedrichstraße in einer Tiefe von ca. 85 m und nördlich der Jürgen-Siemsen-Straße in einer Tiefe von ca. 95 m und die Begründung sind
vom 26.04.2024 bis 31.05.2024
im Internet unter der Adresse https://www.tornesch.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung/laufende-Bauleitplanverfahren-Veröffentlichungen veröffentlicht und liegen während dieses Zeitraums zusätzlich in der Stadtverwaltung Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während folgender Zeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
donnerstags auch 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr
öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gemäß § 13 a BauGB) aufgestellt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse https://www.tornesch.de/Rathaus-Politik/Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und, soweit vorhanden, umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@tornesch.de, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Tornesch, 12.04.2024
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert
Bereitgestellt auf www.tornesch.de am 17.04.2024