Bekanntmachung der Stadt Tornesch
Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 26.09.2023 den Bebauungsplan 108 der Stadt Tornesch für das Gebiet westlich der Friedrichstraße in einer Tiefe von ca. 55 m und nördlich der Wilhelm-Schildhauer-Straße in einer Tiefe von ca. 150 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 01.12.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während folgender Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch 15.30 bis 18.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Diese Bekanntmachung kann zusätzlich ab dem 30.11.2023 im Internet auf der Homepage der Stadt Tornesch unter www.tornesch.de >Rathaus & Politik >Bekanntmachungen abgerufen werden.
Tornesch, 28.11.2023
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert