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Bekanntmachung der Stadt Tornesch

Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

Bereitgestellt am 27.07.2022

Satzung

der Stadt Tornesch über eine Veränderungssperre

gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

Aufgrund der § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig - Holstein Neufassung vom 28.02.2003 (GVOBl 2003 Nr. 3 S. 57 - 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 556), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 28.06.2022 folgende Satzung über eine Veränderungssperre erlassen:

§ 1

(1)       Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet südlich der Wilhelm-Schildhauer-Straße, nördlich der Jürgen-Siemsen-Straße und in einer Tiefe bis zu 90 m westlich der Friedrichstraße, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich.

(2)       Der Plan ist Bestandteil der Satzung.

§ 2

(1)       In dem Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden.

§ 3

Die Satzung tritt mit dem Tag der abgeschlossenen Bekanntmachung in Kraft.

Tornesch, 22.07.2022

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin

gez. Sabine Kählert

Bilder

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