Bekanntmachung der Stadt Tornesch
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Planentwurfs der 56. Änderung des Flächennutzungsplans im Internet und ergänzende öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vom 06.02.2024 bis 08.03.2024
im Internet unter der Adresse https://www.tornesch.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung/laufende-Bauleitplanverfahren-Veröffentlichungen veröffentlicht und liegen während dieses Zeitraums zusätzlich in der Stadtverwaltung Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während folgender Zeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
donnerstags auch 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr
öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
[1] Umweltbericht zur Planung (gesonderter Teil der Begründung)
[2] Landschaftsplan der Stadt Tornesch
[3] Kurzbeschreibung der Biotoptypen aus 10/2023
[4] Artenschutzfachbeitrag aus 10/2023
[5] Baugrundbeurteilung aus 04/2023
[6] Schalltechnische Voruntersuchung aus 11/2023
[7] Schalltechnische Untersuchung aus 11/2023
[8] Verkehrskonzept aus 08/2023
[9] Wasserwirtschaftliches Konzept aus 08/2023
[10] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
- finden sich in [1] und [10]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum flächensparenden Umgang bzgl. der Bebauung und der Versiegelung, zum Flächenausgleich, zur Darstellung im Flächennutzungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
- finden sich in [1], [6], [7], [8] und [10]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Beurteilung des Sport- und Verkehrslärmes und der Auswirkung auf die umgebende Wohnbebauung, zur Hochbautätigkeit und den Erschließungsarbeiten, zur schalltechnischen Untersuchung, zum Verkehrskonzept, zu den Lichtemissionen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [3], [4] und [10]
- es werden Aussagen getroffen zur Prüfung der vorhandenen Biotopstrukturen, zum Artenschutzrecht, zum Vorkommen von Fledermäusen, zum Vorkommen von Brutvogelarten, zu den vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF - Maßnahmen), zum Erhalt von Gehölzbeständen, zum Einsatz von Leuchtmitteln, zum Knickschutz, zum Vogelschlag, zu den Lichtemissionen, zum Erhalt der Gehölzstrukturen, zur Baufeldräumung, zu Baumfällarbeiten
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgut Boden
- finden sich in [1], [2], [5] und [10]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur vorhandenen Bodenzusammenstellung, zu Altablagerungen, Altstandorten und/oder schädliche Bodenveränderungen, zum Umgang mit dem Oberboden aus der Baumaßnahme
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgut Wasser
- finden sich in [1], [2], [5], [9] und [10]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Grundwasserstand im Geltungsbereich, zur Möglichkeit der Grundwasserabsenkung, zur Fertigstellung Niederschlagswasserversickerung, zum wasserwirtschaftlichen Konzept
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1], [2] und [10]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den kleinklimatischen Bedingungen im Plangeltungsbereich und seiner Umgebung, zur Luftbelastung während der Bauphase, zur Dach- und Fassadenbegrünung, zur kommunalen Wärmeplanung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1], [2] und [10]
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes mit den Gehölzstrukturen und den Baumreihen, zur Veränderung des Landschaftsbildes während und nach der Baumaßnahme, zur Dach- und Fassadenbegrünung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- finden sich in [1] und [10]
- es wird die Aussage getroffen, dass keine Kulturdenkmale festzustellen sind;
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Gleichzeitig werden von der Stadt Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111 die
- DIN 4109-1 2018 - 01 „Schallschutz im Hochbau“, Teil 1: Mindestanforderungen
- DIN 4109-2 2018 - 01 „Schallschutz im Hochbau“, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
- DIN 45691 2006 - 12 „Geräuschkontingentierung“
- DIN 18005-1 2002 - 07 „Schallschutz im Städtebau“
zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse https://www.tornesch.de/Rathaus-Politik/Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und, soweit vorhanden, umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@tornesch.de, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Tornesch, 23.01.2024
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert
(am 26.01.2024 auf www.tornesch.de/Bekanntmachungen bereitgesellt)