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2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 18. Dezember 2019

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 12.12.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel I
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung


Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
1. § 12 Absatz 4 enthält folgende Fassung:


§12
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Schmutzwasser


(4) Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser 2,14 €
2. § 15 Absatz 4 erhält folgende Fassung:


§ 15
Gebührenmaßstab und Gebührensatz für Niederschlagwasser


(4) Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche 0,67 €


Artikel II
Inkrafttreten


(1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.


Tornesch, 19.12.2023


Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin


gez. Sabine Kählert


Sabine Kählert
Bürgermeisterin