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Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
[Nr.99102061005001 ]

Leistungsbeschreibung

Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.

Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
  • Der Antrag muss enthalten: 
    • Namen des Antragstellers,
    • Geschäfts- oder Wohnsitz,
    • Rechtsform,
    • abweichender Ort der Buchführung sowie
    • Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Reichen Sie das Formular beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
  • gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
  • soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
  • Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie beifügen:

  • bei nicht eingetragenen Unternehmen: eine Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung,
  • bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: einen aktuellen Registerauszug,
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: eine Kopie des aktuellen Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden)

Hinweis: Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Federal Ministry of Finance (Bundesministerium der Finanzen)

Fachlich freigegeben am

19.03.2019

Zuständig

Generalzolldirektion (GZD)
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 228 303-0
Fax: +49 228 303-99000
E-Mail
Internet

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 351 44834-510
Telefon: +49 351 44834-520
Telefon: +49 351 44834-530
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail
E-Mail
E-Mail
: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Internet
Internet

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Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden
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Telefon: +49 228 303-26020
Telefon: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
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: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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