Vorfahrtsregelung Thujaweg / Am Moor
Das letzte Teilstück der ausgebauten Straße „Am Moor“ ist seit einigen Wochen fertiggestellt. Einige Autofahrerinnen und Autofahrer fragen sich seitdem, wie die Vorfahrtregelung nun ist:
Bisher galt an der Kreuzung die Regelung „rechts vor links“, danach hatten die Verkehrsteilnehmer in der Straße „Am Moor“ mit Fahrtrichtung Westen Vorfahrt gegenüber denjenigen, die aus dem „Thujaweg“ nach links in die Straße „Am Moor“ einbiegen wollten.
Im Zuge der Sanierung der Straße „Am Moor“ wurde der Anschluss an die Kreuzung „Thujaweg“ mit einem Tiefbord hergestellt. Somit wurde eine andere Rechtslage und damit Vorfahrtsregelung geschaffen, vgl. § 10 der Straßenverkehrsordnung. Die Verkehrsteilnehmer aus dem „Thujaweg“ haben somit Vorfahrt.
Diese Änderung der Vorfahrtsregelung wird in vielen Fällen nicht wahrgenommen, Verkehrsteilnehmer verhalten sich unverändert, welche die Straße „Am Moor“ befahren, nach den Regelungen, die die sie über Jahrzehnte gewohnt waren.
Aus diesem Grund wird die Stadt Tornesch in Kürze im „Thujaweg“ vor der Kreuzung mit der Straße “Am Moor“ ein Gefahrzeichen mit dem Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ aufstellen. Ebenso wird diese Verkehrszeichenkombination in der ausgebauten Straße „Am Moor“ vor dem neu eingebauten Tiefbord aufgestellt werden.