Zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Gebühren von Obdachlosenunterkünften der Stadt Tornesch
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 28.03.2023 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Gebühren von Obdachlosenunterkünften der Stadt Tornesch
Die Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
§ 4 Benutzungsgebühr
(1) Die Benutzungsgebühr wird nach der Anzahl der zugewiesenen Wohn- und Schlafräume bemessen. Sie beträgt 650,00 Euro monatlich pro Raum. Erfolgt die Benutzung eines Raumes durch mehrere Personen, wird die Gebühr in gleicher Höhe auf die Personen aufgeteilt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Mai 2023 in Kraft.
Tornesch, den 06.04.2023
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
Sabine Kählert