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Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern

bereitgestellt auf www.tornesch.de; Bekanntmachung am 15.12.2022

Aufgrund des § 4und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.03.2003 (GVOBl. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. 2022 S. 153) wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 13.12.2022 anliegende Entschädigungssatzung der Stadt Tornesch erlassen.

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