Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch

Die Ratsversammlung hat am 10.11.2020 nachstehenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung einstimmig beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird.

1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 12.02.2019


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.03.2003 (GVOBl. SH, S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020 (GVOBl. SH, S. 514), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 10.11.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch erlassen:


Artikel 1: Neu: Sitzungen in Fällen höherer Gewalt:


Nach dem ersten Absatz in § 7 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

(1) Die notwendigen Sitzungen der Ratsversammlung können bei Naturkata-strophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außer-gewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Ratsmitglieder er-schwert oder verhindert, ohne Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.

(2) Für Sitzungen der Ausschüsse gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Ob ein Fall höherer Gewalt im Sinne des Absatzes 1 vorliegt, entscheidet die oder der Vorsitzende in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bür-germeister.

(4) Hinsichtlich der Durchführung der Sitzungen ist § 35 a GO zu berücksichti-gen.


Artikel 2: Änderung des § 16 – Veröffentlichungen

§ 16 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Satzungen und Verordnungen der Stadt werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.tornesch.de mit dem Hinweis auf den Veröffentlichungstag veröffentlicht. Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Rathaus, Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch, bereitgehalten.

Artikel 3: Über- und Außerplanmäßige Ausgaben
– Anpassung an die GemHVO Doppik -

1. § 14 „Höchstbetrag für die Übertragung der Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben“ wird wie folgt geändert:

Die Wörter „über- und außerplanmäßige Ausgaben“ in der Überschrift und im Text werden durch die Wörter „über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen“ ersetzt. Der § 82 GO wird durch den § 95 d und der § 84 Abs. 1 wird durch den § 95 f ersetzt.

Artikel 3:

Diese Satzung (1. Nachtrag) tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Artikel 4:

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch den Landrat des Kreises Pinneberg als Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 11.11.2020 erteilt.

Tornesch, den 11. November 2020


gez. Sabine Kählert
Bürgermeisterin