Satzung zur Regelung der Gebühren für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Tornesch (Feuerwehrgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 01. April 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 321) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzesdes Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 22. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 13.12.2022 anliegende Gebührensatzung erlassen.