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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in der Stadt Tornesch

Gemäß § 22 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich hiermit auf, für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl Wahlvorschläge einzureichen.

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 das Wahlgebiet der Stadt Tornesch in 12 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung wird durch Aushang im Rathaus der Stadt Tornesch bekannt gemacht und ist zudem auf der Internetseite der Stadt Tornesch unter www.Tornesch.de im Menü „Wahlen“ unter „Rathaus & Politik“ einsehbar. In den 12 Wahlkreisen der Stadt Tornesch wird je eine unmittelbare Vertreterin oder ein unmittelbarer Vertreter, darüber hinaus werden im Wahlgebiet 11 Listenvertreterinnen und / oder Listenvertreter gewählt.

Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt. Innerhalb eines Wahlgebiets kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Ich weise darauf hin, dass die Verbindung von Listenwahlvorschlägen unzulässig ist. Weder politische Parteien (Parteien) noch Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Wählbar sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)  auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Wahlgebiet wahlberechtigt sind (Wahlgebiet für die Gemeindewahl ist das Gemeindegebiet der Stadt Tornesch) und
  • seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.

Alle erforderlichen amtlichen Formblätter können bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Tornesch, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch kostenfrei angefordert werden. Sie stehen zudem auf der Homepage www.Tornesch.de im Menüpunkt „Wahlen“ unter „Rathaus & Politik“ zum Download zur Verfügung.

Die Wahlvorschläge müssen

spätestens zum 20. März 2023, 18.00 Uhr

(55. Tag vor der Wahl)

schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin eingereicht werden. Es wird darum gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke und amtlichen Formblätter können schriftlich, telefonisch oder persönlich im Wahlamt der Stadt Tornesch, Wittstocker Straße 7, 2546 Tornesch (Rathaus, Zimmer 14) angefordert bzw. abgeholt werden.

Tornesch, 21.06.2022

Sabine Kählert

Gemeindewahlleiterin