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2. Nachtragshaushaltsplan des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.03.2023 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – die in der Randspalte verlinkte Nachtragshaushaltssatzung erlassen.