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Abfallentsorgernummer beantragen
[Nr.99001044001000 ]

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.

Zuständig

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja