Straßenbeleuchtung
das Brutgeschäft der Vögel, die in den Hecken nisten, ist größtenteils abgeschlossen.
Was liegt für die meisten Grundstückseigentümer jetzt nahe?
Der jährliche Heckenschnitt steht an.
In weiser Voraussicht auf die kommende, dunkle Jahreszeit möchten wir Sie auf folgendes Problem aufmerksam machen:
Bei weitreichenden, stichpunktartigen Begehungen im Ort fiel auf, dass einerseits die Masten andererseits aber auch die Leuchtenköpfe der Straßenlaternen teilweise oder sogar ganz vom Hecken, Strauch- und Baumbewuchs eingenommen wurden.
Die Straßenbeleuchtungen stehen auf städtischem Grund und Boden. Daher ist beim Heckenschnitt unbedingt darauf zu achten, dass die Masten und auch die Leuchtenköpfe großzügig freizuschneiden sind.
Beim Ausfall der Straßenbeleuchtung wäre ein unproblematischer Zugang durch die Mitarbeiter der Beleuchtungsfirma sonst nicht mehr möglich.
Im unteren Bereich der Masten befindet sich der Revisionsschacht für die Straßenbeleuchtung. Dieser muss unbedingt frei erreichbar sein.
Herangewachsene Kletterpflanzen, Hecken, Sträucher und Bäume sind so zu schneiden, dass die Masten, Revisionsschächte und Leuchtenköpfe davon befreit und für eine Reparatur ungehindert zugänglich sind.
Vielen Dank.