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Am Grevenberg: Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 1-3 StVO

In der Verkehrsschau am 05.09.2022 wurde festgestellt, dass in der Straße "Am Grevenberg" die Voraussetzungen zur Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325 StVO) nicht vorliegen. Die Straße wurde nunmehr in die bereits bestehende Tempo 30-Zone Wilhelm-Schildhauer-Straße u.a. einbezogen.

Es handelt sich hierbei um den Vollzug einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Pinneberg.