Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/119

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf zwei Grundstücken an der Esinger Str. die Errichtung eines Mehrfamilienhauses als Anbau an einen erhaltenswerten Altbau. Eine Genehmigung auf Basis des § 34 BauGB kann von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Pinneberg, nicht in Aussicht gestellt werden, da sich das Vorhaben hinsichtlich der Größe der Gebäudegrundfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (zwei Gebäude mit einer geringeren Gebäudegrundfläche wären dagegen genehmigungsfähig).

Um das Vorhaben zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Zwar liegt in diesem Bereich bereits ein Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 92 („Ortskern: Willy-Meyer-Straße, westlich EsingerStraße“) vor (Aufstellungsbeschluss erfolgte im Bau- und Planungsausschuss am 02.02.15) - dieser umfasst jedoch einen weitaus größeren Plangeltungsbereich, für den auf Grund noch nicht für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehender Grundstücke noch keine umsetzungsorientierte detaillierte Planung vorgenommen werden kann.

 

Die Festsetzungen des künftigen B-Plans sollten sich an den Inhalten des Erläuterungsberichts zur Ortskernentwicklung orientieren, welche am 03.04.17 vom BPA gebilligt wurde.

 

Folgende Aussagen werden darin für den Bereich getroffen:

 

  • Nutzungskonzept: „Übergangsbereich, Einzelhandel/Dienstleistung möglich“
  • Räumliches Konzept: „max. 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss“

 

 

 

Auszug aus dem Erläuterungsbericht zur Ortskernentwicklung

 

 

Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zur Übernahme von Planungskosten 5.000 € der externen Planungskosten zu übernehmen. Für die Leistungen des Planungsbüros werden ca. 9.000 €, für das des Schallgutachters ca. 9.000 €  (auf Grundlage bereits eingeholter Angebote) angesetzt, weitere Planungskosten sind nicht auszuschließen; Kosten für ggfls. erforderlich werdende Bodenuntersuchungen werden vertraglich dem Vorhabenträger zugeordnet.

Mit diesem Aufstellungsbeschluss findet noch keine Entwurfsberatung oder Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitesbeteiligung statt.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

2.500

2.500

 

 

 

Aufwendungen*:

 

9.000

9.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

6.500

6.500

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

0

6.500

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

  1. Für das Gebiet westlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 45 bis 60 wird der Bebauungsplan Nr. 104 „westlich Esinger Str.“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Mischgebietsbauflächen für eine Bebauung mit einem 2-3 geschossigen Mehrfamilienhaus, in dem in der Erdgeschosszone Praxen und/oder Dienstleistungsanbieter untergebracht werden sollen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...