Beschlussvorlage - VO/18/119
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 104 "Westlich Esinger Str."
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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25.06.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf zwei Grundstücken an der Esinger Str. die Errichtung eines Mehrfamilienhauses als Anbau an einen erhaltenswerten Altbau. Eine Genehmigung auf Basis des § 34 BauGB kann von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Pinneberg, nicht in Aussicht gestellt werden, da sich das Vorhaben hinsichtlich der Größe der Gebäudegrundfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (zwei Gebäude mit einer geringeren Gebäudegrundfläche wären dagegen genehmigungsfähig).
Um das Vorhaben zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Zwar liegt in diesem Bereich bereits ein Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 92 („Ortskern: Willy-Meyer-Straße, westlich EsingerStraße“) vor (Aufstellungsbeschluss erfolgte im Bau- und Planungsausschuss am 02.02.15) - dieser umfasst jedoch einen weitaus größeren Plangeltungsbereich, für den auf Grund noch nicht für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehender Grundstücke noch keine umsetzungsorientierte detaillierte Planung vorgenommen werden kann.
Die Festsetzungen des künftigen B-Plans sollten sich an den Inhalten des Erläuterungsberichts zur Ortskernentwicklung orientieren, welche am 03.04.17 vom BPA gebilligt wurde.
Folgende Aussagen werden darin für den Bereich getroffen:
- Nutzungskonzept: „Übergangsbereich, Einzelhandel/Dienstleistung möglich“
- Räumliches Konzept: „max. 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss“
Auszug aus dem Erläuterungsbericht zur Ortskernentwicklung
Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zur Übernahme von Planungskosten 5.000 € der externen Planungskosten zu übernehmen. Für die Leistungen des Planungsbüros werden ca. 9.000 €, für das des Schallgutachters ca. 9.000 € (auf Grundlage bereits eingeholter Angebote) angesetzt, weitere Planungskosten sind nicht auszuschließen; Kosten für ggfls. erforderlich werdende Bodenuntersuchungen werden vertraglich dem Vorhabenträger zugeordnet.
Mit diesem Aufstellungsbeschluss findet noch keine Entwurfsberatung oder Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitesbeteiligung statt.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
| 2.500 | 2.500 |
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Aufwendungen*: |
| 9.000 | 9.000 |
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Saldo (E-A) |
| 6.500 | 6.500 |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 0 | 6.500 |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Für das Gebiet westlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 45 bis 60 wird der Bebauungsplan Nr. 104 „westlich Esinger Str.“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Mischgebietsbauflächen für eine Bebauung mit einem 2-3 geschossigen Mehrfamilienhaus, in dem in der Erdgeschosszone Praxen und/oder Dienstleistungsanbieter untergebracht werden sollen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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