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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Wahl des Bürgervorstehers leitet das älteste anwesende Mitglied der Ratsversammlung, aushilfsweise das zweitälteste Mitglied.

 

Als Wahlverfahren für den Bürgervorsteher und seine Stellvertreter/innen ist grundsätzlich das Meiststimmenverfahren anzuwenden (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, es gibt nur Ja-Stimmen und Enthaltungen). Auf Verlangen einer Fraktion ist das gebundene Vorschlagsrecht anzuwenden. Dann steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen (: 0,5, :1,5, : 2,5 usw.) ergibt. Bei diesem Wahlverfahren wird mit Ja- und Neinstimmen sowie Enthaltungen abgestimmt. Ein Vorschlag einer Fraktion kann also mit Mehrheit abgelehnt werden, das Vorschlagsrecht verbleibt aber bei der Fraktion. Geheime Wahl ist auf Antrag eines Ratsmitgliedes möglich.

 

Die erste Höchstzahl fällt auf die CDU-Fraktion. Sie hat somit das Vorschlagsrechtfür das Amt des Vorsitzenden der Ratsversammlung. Die zweite Höchstzahl fällt auf die SPD-Fraktion, die damit das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung hat. Die dritte Höchszahl fällt auf die Fraktion BÜNDNIS90/GRÜNE, die dann das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung hat.

 

Die vorschlagsberechtigte CDU-Fraktion hat für das Amt des Bürgervorstehers Ratsherrn Friedrich Meyer-Hildebrand vorgeschlagen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung Tornesch wählt (in geheimer Wahl)

 

Ratsherrn Friedrich Meyer-Hildebrand

zum Bürgervorsteher der Stadt Tornesch.

 

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