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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 3124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Angelegenheit wurde zuletzt beraten in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2017. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Satzungsänderung in § 11 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung in Anlehnung an § 8 Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzubereiten, das Straßenverzeichnis zu aktualisieren und die Klassifizierung der Straßen zu überarbeiten.

Durch die anliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29. Mai 2002 wird § 11 der neuen Gesetzeslage angepasst.

Ebenfalls wird durch diese Nachtragssatzung das Straßenverzeichnis aktualisiert. Eine Überprüfung der Klassifizierung der Straßen hat ergeben, dass die Straßen um das Neubaugebiet „Tornesch am See“, Baumschulenweg, Kleiner Moorweg, Kuhlenweg, Lindenweg in die Kategorie Haupterschließungsstraßen einzustufen sind. Ebenfalls sind die Straßen Pracherdamm und Uetersener Straße in diese Kategorie einzustufen. Die Wittstocker Straße ist als Kreisstraße in die Kategorie Hauptverkehrsstraßen verschoben worden.

Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien einer Straßenbaubeitragssatzung ist auf die Zweckbestimmung abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Vekehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. Für die Einstufung einer Straße in eine der Kategorien bedarf es einer Gewichtung der Vekehrsvorgänge des Durchgangsverkehrs einerseits und der Anliegerverkehrsvorgänge andererseits zueinander. Für alle Sachverhalte allgemein verbindliche Maßstäbe für die Einstufung von Straßen in bestimmte Straßenkategorien kann es nicht geben.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

Durch die Anhebung der möglichen Verrentungszeit von 10 auf 20 Jahre entstehen keine weiteren Kosten, da eine angemessene Verzinsung vorgesehen ist. Die Änderung der Einstufung der Straßen bedeutet einen erhöhten Anteil der Stadt an den Ausbaukosten.

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


1. Die der Vorlage anliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29. Mai 2002 wird beschlossen.

2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
 

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Anlagen

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