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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/181

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 07.07.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 44.Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die 44. Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bzw. Neubau eines Hotels an der Ahrenloher Str. (am Standort des heutigen „Kröger´s Gasthof“) zu schaffen. Am 07.09.2015 wurde der Beschluss zur Erweiterung des Plangeltungsbereiches der Änderung gefasst.

Die Stadt unterstützt weiterhin die Suche nach einem Investor und Betreiber für einen Hotelbetrieb, um den Mangel an geeigneten Beherbergungsplätzen zu verbessern und den Standort Tornesch für Unternehmen noch attraktiver zu machen; u.a. wurde ein Gutachten für den Hotelstandort beauftragt. Der Gutachter Georg Consulting zeigt darin den Bedarf an Übernachtungsplätzen auf und weist die Eignung des Standortes nach.

Um bei einem Eigentümerwechsel die Verfügbarkeit des Grundstücks für einen geeigneten Hotelbetreiber zu gewährleisten, wird die Aufstellung einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB) vorgeschlagen. Es wird damit die Möglichkeit des Erwerbs durch die Stadt Tornesch sichergestellt. Dies ist in Gebieten, in denen die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, möglich.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt für das Gebiet nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 190 m und ca. 170 bis 230 m nordöstlich der Straße „Am Moor“ die anliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Kröger´s Gasthof“.
 

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Anlagen

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