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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über den B-Plan 100 wurde bereits am 07.12.2015 im Bau- und Planungsausschuss beraten, damals erfolgte kein Beschluss. Während es damals vorranging um die kurzfristige Bereitstellung von Wohnraum in verdichteter Bebauung ging, ist diesmal eine beabsichtigte gewerbliche Nutzung an der Ahrenloher Str. Anlass der Planung. Auch im aktuellen Entwurf sind Wohngebäude vorgesehen, jedoch in weniger verdichteter Bauweise: Angrenzend an die Bebauung in der Straße „Am Moor“ sind drei Einzelhäuser (max. 2 Wohnungen je Wohngebäude), südlich davon sind Mehrfamilienhäuser mit bis zu 2 Vollgeschossen vorgesehen.   

 

Das ca. 1,2 ha große Areal südwestlich des Kummerfelder Wegs und nördlich der Ahrenloher Straße ist ca. 1,1 km vom Bahnhof bzw. von der Ortsmitte entfernt gelegen. Nördlich des Gebietes grenzt bereits Wohnbebauung an („Am Moor“), jenseits des Kummerfelder Wegs befinden sich ein Wohn- und Gewerbegebiet („Moorkamp“), jenseits der Ahrenloher Str. liegt ein vor kurzem mit Einzel- und Doppelhäusern bebautes Wohngebiet (Seerosenring als Teil von „Tornesch am See“). Lediglich in westlicher Richtung grenzt noch eine größere, von Bebauung umschlossene Baumschulanbaufläche an. Zurzeit befindet sich auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein ehemaliges landwirtschaftliches Hofgebäude mit Garten und im Norden eine von einer Baumschule genutzte Anbaufläche.

 

Vorgeschlagen wird eine Dreiteilung der Fläche:

 

1.      Im nördlichen Teilgebiet ist die  Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen, hier wären drei Einzelhäuser mit bis zu zwei Vollgeschossen und max. 2 Wohnungen je Wohngebäude möglich. Südlich davon soll in Verlängerung des Moorkamps eine bis zur westlichen Grenze des Plangebietes verlaufende Verkehrsfläche ausgewiesen werden, die auch als eine Anbindung an eine ggfls. später erfolgenden städtebaulichen Entwicklung westlich des Plangebietes dienen könnte. Der Bau der Straße wird durch den Vorhabenträger finanziert.

2.      Der südlich an die Stichstraße angrenzende mittlere Bereich soll ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, vorgesehen ist hier eine Bebauung mit ein oder zwei Mehrfamilienhäusern (zwei Vollgeschosse und Dachgeschoss). Nach Süden hin wird dieser Bereich durch einen durch den Vorhabenträger zu errichtenden Wall abgegrenzt, welcher eine Verlängerung des jenseits des Kummerfelder Weges befindlichen Lärmschutzwalls darstellt.

3.      Der Bereich an der Ahrenloher Str. ist als gemischte Baufläche mit bis zu drei Geschossen (II + Staffelg.) vorgesehen, die Erschließung erfolgt möglichst direkt von der Ahrenloher Str. aus. Hier gibt es einen konkreten Interessenten, der ein Gebäude mit u.a. einem Fitnessstudio und Wohnungen (im Staffelgeschoss) errichten möchte. 

 

Es liegt ein erster Entwurf für das Gebäude des Fitnessstudios vor: Die Visualisierung zeigt ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit Mauerwerksfassaden im Erdgeschoss, Putzfassaden in den oberen Geschossen und begrünten Flachdächern. Eine Anpassung an das im B-Planentwurf vorgesehene Baufenster ist noch erforderlich.

 

 

J:\Allgemein Planung\B100_westlich_Kummerfelder_Weg\Fitnessstudio\Fitness-Center Tornesch - Bild # 2.jpg

Schrägansicht von der Ahrenloher Str. (aus Richtung Ortskern kommend)

 

J:\Allgemein Planung\B100_westlich_Kummerfelder_Weg\Fitnessstudio\Fitness-Center Tornesch - Bild # 1.jpg

Schrägansicht Ecke Ahrenloher Str./Kummerfelder Weg (aus Richtung Kreisverkehr kommend)

 

 

 

J:\Allgemein Planung\B100_westlich_Kummerfelder_Weg\Fitnessstudio\Fitness-Center Tornesch - Bild # 3.jpg

Schrägansicht aus Richtung Westen

 

 

Die Erschließung des Gebietes soll zum einen über den Moorkamp und den Kummerfelder Weg bzw. für eine Teilfläche auch direkt über die Ahrenloher Str. erfolgen.

 

Der Geltungsbereich des B-Plan 100 grenzt an drei Seiten unmittelbar an den planungsrechtlichen Innenbereich (bebauten Bereich) der Stadt Tornesch an, so dass erwogen wird, das Verfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren kann die Änderung des FNP als „Berichtigung“ erfolgen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Planung wird vom Planungsbüro DN-Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die externen Planungskosten trägt der Vorhabenträger.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

  1. Für das Gebiet südwestlich des Kummerfelder Weges in einer Tiefe von ca. 60 bis 80 m und nördlich der Ahrenloher Str. in einer Tiefe von 165 m wird der Bebauungsplan Nr. 100 „Südwestlich Kummerfelder Weg“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen und Bauflächen für ein Mischgebiet. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.



 

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Anlagen

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