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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der ursprüngliche Haushalt 2017 wurde am 13.12.2016 von der Ratsversammlung mit folgenden Beträgen festgestellt:

Erträge   777.200 Euro

Aufwendungen   777.000 Euro

Einzahlungen6.673.700 Euro

Auszahlungen6.815.600 Euro

Gesamtbetrag der Kredite5.799.800 Euro

Höchstbetrag der Kassenkredite1.643.500 Euro

 

Für den Erwerb eines Grundstückes ist von der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT ein entsprechender Nachtragshaushaltsplan zu erstellen. Es wird mit Auszahlungen für den Erwerb in Höhe von rund 3.300.000 Euro gerechnet. Die Finanzierung soll übergangsweise durch Kassenkredite erfolgen, ggf. ist die spätere Umschuldung in ein Darlehen vorgesehen. Es sind somit die Einzahlungen aus Darlehensaufnahmen, die Auszahlungen für Grunderwerb sowie die Gesamtbeträge der Kredite und Kassenkredite über diesen Nachtrag anzupassen.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg wird davon ausgegangen, dass dieser Nachtragshaushaltsplan genehmigungsfrei ist.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

x

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

x

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

3,3 Mio

 

 

 

 

 

Auszahlungen

3,3 Mio

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

0

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der von der GGT vorgelegte erste Nachtrag für das Haushaltsjahr 2017 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Im Ergebnisplan

die Erträge mit 777.200 Euro(unverändert)

die Aufwendungen mit 777.000 Euro(unverändert)

Jahresgewinn mit 200 Euro(unverändert)

 

Im Finanzplan:

Die Einzahlungen mit 9.973.700 Euro(+3.300.000 Euro)

Die Auszahlungen mit 10.115.600 Euro(+3.300.000 Euro)

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen wird auf 9.099.800 Euro festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.



 

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Anlagen

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