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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der Wahlausschuss besteht aus 8 Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertreter/innen und dem Wahlleiter als Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Wahlleiter, solange nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 12 Abs. 1 GKWG vorliegt. Als seine Stellvertreterin wurde Frau Inga Ries berufen. Im Hinderungs- und Verzichtsfall wählt die Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiter/in.

 

Der Wahlausschuss hat folgende gesetzliche Aufgaben:

 

         Bestimmung des Wahltages und des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl  (§ 48 GKWG)

         Zulassung der Wahlvorschläge (§ 25 GKWG)

         Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet (§ 63 Abs. 2 GKWO).

 

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke obliegt dem Wahlleiter.

 

Die anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden über ihre Aufgaben belehrt und per Handschlag verpflichtet.

 

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