Mitteilungsvorlage - VO/17/091
Grunddaten
- Betreff:
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Konstituierung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl und Verpflichtung der Beisitzer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl
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Kenntnisnahme
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03.05.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Wahlausschuss besteht aus 8 Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertreter/innen und dem Wahlleiter als Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Wahlleiter, solange nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 12 Abs. 1 GKWG vorliegt. Als seine Stellvertreterin wurde Frau Inga Ries berufen. Im Hinderungs- und Verzichtsfall wählt die Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiter/in.
Der Wahlausschuss hat folgende gesetzliche Aufgaben:
Bestimmung des Wahltages und des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl (§ 48 GKWG)
Zulassung der Wahlvorschläge (§ 25 GKWG)
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet (§ 63 Abs. 2 GKWO).
Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke obliegt dem Wahlleiter.
Die anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden über ihre Aufgaben belehrt und per Handschlag verpflichtet.