Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/083

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Seitens der FDP-Fraktion liegt ein Vorschlag zur alternativen Umgestaltung des Knotenpunktes Esinger Straße / Ahrenloher Straße vor. Die Überprüfung des Vorschlages erfolgte durch das Ingenieurbüro Wasser– und Verkehrskontor aus Neumünster. Dieses Büro hat sowohl den  Verkehrsentwicklungsplan  als auch die Entwurfsplanung für den Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße, L 107 geplant.

Der Antrag der FDP-Fraktion sieht vor, den vorhandenen Mischfahrstreifen geradeaus + rechts in einen reinen Rechtsabbiegestreifen umzuwandeln. Entsprechend soll der geradeausfahrende Verkehr aus der Esinger Straße zukünftig über einen gemeinsamen Fahrstreifen geradeaus + links geführt werden.

 

Diese Planung hätte folgende Auswirkungen.

 

Die Verkehrsstärke auf dem heutigen Linksabbiegestreifen aus der Esinger Straße würde sich von bisher 150 Kfz/h in der maßgebenden Spitzenstunde auf dann 300 Kfz/h verdoppeln. Dies führt dazu, dass der vorhandene Stauraum des bisherigen Linksabbiegestreifens nicht ausreicht und es zu Rückstau bis in den verbleibenden Rechtsabbiegestreifen kommt. Der rechtseinbiegende Verkehr aus der Esinger Straße kann dann während der eigenständigen Grünfreigabe über das neue Signal nicht, wie beabsichtigt, frei abfließen und verliert somit an Wirksamkeit.

 

Eine ähnliche Situation ergibt sich innerhalb des Knotenpunktes zwischen dem Linkseinbieger und dem Geradeausstrom aus der Esinger Straße. Da der Freigabebeginn gleichzeitig mit der Friedrichstraße  erfolgt, muss der vorfahrtrechtlich untergeordnete Linkseinbieger aus der Esinger Straße zunächst den Hauptstrom der Friedrichstraße den Vorrang gewähren. Entsprechend stellt sich der wartepflichtige Linkseinbieger im Knotenpunkt auf. Dabei behindert der dritte aufgestellte Linkseinbieger den sehr schmalen verbleibenden Hauptfahrstreifen der Esinger Straße. Sollte dann noch zeitgleich ein Rechsteinbieger aus der Esinger Straße auftreten, der zum Fahren des Kurvenradius einen breiteren Fahrbereich benötigt, der hier jedoch nicht vorgesehen ist, ergibt sich aufgrund der Enge ein hohes Konfliktpotenial. Um dieses zu vermeiden wäre ebenfalls eine bauliche Anpassung (Innenrandverbreiterung) erforderlich. Dies hat zur Folge, dass u.a. auch die Furt über den östlichen Knotenpunktarm der Ahrenloher Straße angepasst werden müsste.

 

 

Ohne bauliche Anpassung wäre fahrgeometrisch auch keine zeitgleiche Freigabe vom Rechtsabbieger aus der Esinger Straße und vom Linksabbieger aus der Ahrenloher Straße in die Esinger Straße möglich.

Dadurch, dass die Fahrtrichtungen geradeaus + links aus der Esinger Straße über einen gemeinsamen Fahrstreifen abgewickelt werden würden, wäre hier eine längere Freigabezeit erforderlich. Dieses führt dazu, dass es keinen signalisierten Nachlauf für die Zufahrt der Friedrichstraße geben kann. Dieses ist jedoch zu Spitzenzeiten zwingend erforderlich, um den Linkseinbieger in Richtung Tunnel rückstaufrei abwickeln zu können.

 

Die angestrebte Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe D des Knotenpunktes kann bei beschriebener alternativer Maßnahme ohne Rechtseinbiegestreifen unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung des Prognose-Planfalls 2030 nicht erreicht werden.

 

 

vorhandene Ampelanlage

 

Die Steuerung des Knotenpunktes erfolgt verkehrsabhängig und aufgrund der Nähe zum Knotenpunkt Ahrenloher Straße / Wilhelmstraße / Lindenweg koordiniert. Die Freigabezeiten der Verkehrsströme der Zufahrten werden im Rahmen der Koordinierung mit Hilfe von Zeitlücken bemessen und Phasen nur auf Bedarf geschaltet. Die Signalprogrammauswahl erfolgt nach einem im Steuergerät hinterlegten Zeitplan.

Die Lichstsignalanlage entspricht dem Stand der Technik und reagiert auf die tatsächlichen vorherrschenden Verkehrsverhältnisse. Da in der Hauptverkehrsszeit jedoch im Regelfall in allen Knotenpunktzufahrten Anforderungen auftreten, bezieht sich die Funktionalität der verkehrsabhängigen Steuerung vielmehr auf die verkehrsschwächeren Tageszeiten. Die alleinige Anpassung der Signalsteuerung ohnbe bauliche Herstellung des Rechtsabbiegestreifens führt nicht zu einer langfristig ausreichenden Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt.

 

Fazit

Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes kann durch den Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung  des Prognose-Planfalles 2030 von der unzureichenden Qualitätsstufe F hin zur ausreichenden Qualitätstufe D verbessert werden. Dies entspricht einer deutlichen Leistungssteigerung. Diese Leistungssteigerung kann weder durch die Umsetzung des Antrages der FDP noch durch die alleinige Anpassung der Siganlsteuerung erreicht werden.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

192.600

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

285.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

52.000

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Bau- und Planungssauschuss stimmt dem Neubau einer Rechstabbiegerspur, wie in der Vorlage VO/17/056 dargestellt, zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 52.000,00 Euro wird gedeckt durch Minderausgaben für Investitioen im Straßenbau, explizit die Norderstraße.

Loading...