Beschlussvorlage - VO/17/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße, L 107
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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08.05.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der FDP-Fraktion liegt ein Vorschlag zur alternativen Umgestaltung des Knotenpunktes Esinger Straße / Ahrenloher Straße vor. Die Überprüfung des Vorschlages erfolgte durch das Ingenieurbüro Wasser– und Verkehrskontor aus Neumünster. Dieses Büro hat sowohl den Verkehrsentwicklungsplan als auch die Entwurfsplanung für den Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße, L 107 geplant.
Der Antrag der FDP-Fraktion sieht vor, den vorhandenen Mischfahrstreifen geradeaus + rechts in einen reinen Rechtsabbiegestreifen umzuwandeln. Entsprechend soll der geradeausfahrende Verkehr aus der Esinger Straße zukünftig über einen gemeinsamen Fahrstreifen geradeaus + links geführt werden.
Diese Planung hätte folgende Auswirkungen.
Die Verkehrsstärke auf dem heutigen Linksabbiegestreifen aus der Esinger Straße würde sich von bisher 150 Kfz/h in der maßgebenden Spitzenstunde auf dann 300 Kfz/h verdoppeln. Dies führt dazu, dass der vorhandene Stauraum des bisherigen Linksabbiegestreifens nicht ausreicht und es zu Rückstau bis in den verbleibenden Rechtsabbiegestreifen kommt. Der rechtseinbiegende Verkehr aus der Esinger Straße kann dann während der eigenständigen Grünfreigabe über das neue Signal nicht, wie beabsichtigt, frei abfließen und verliert somit an Wirksamkeit.
Eine ähnliche Situation ergibt sich innerhalb des Knotenpunktes zwischen dem Linkseinbieger und dem Geradeausstrom aus der Esinger Straße. Da der Freigabebeginn gleichzeitig mit der Friedrichstraße erfolgt, muss der vorfahrtrechtlich untergeordnete Linkseinbieger aus der Esinger Straße zunächst den Hauptstrom der Friedrichstraße den Vorrang gewähren. Entsprechend stellt sich der wartepflichtige Linkseinbieger im Knotenpunkt auf. Dabei behindert der dritte aufgestellte Linkseinbieger den sehr schmalen verbleibenden Hauptfahrstreifen der Esinger Straße. Sollte dann noch zeitgleich ein Rechsteinbieger aus der Esinger Straße auftreten, der zum Fahren des Kurvenradius einen breiteren Fahrbereich benötigt, der hier jedoch nicht vorgesehen ist, ergibt sich aufgrund der Enge ein hohes Konfliktpotenial. Um dieses zu vermeiden wäre ebenfalls eine bauliche Anpassung (Innenrandverbreiterung) erforderlich. Dies hat zur Folge, dass u.a. auch die Furt über den östlichen Knotenpunktarm der Ahrenloher Straße angepasst werden müsste.
Ohne bauliche Anpassung wäre fahrgeometrisch auch keine zeitgleiche Freigabe vom Rechtsabbieger aus der Esinger Straße und vom Linksabbieger aus der Ahrenloher Straße in die Esinger Straße möglich.
Dadurch, dass die Fahrtrichtungen geradeaus + links aus der Esinger Straße über einen gemeinsamen Fahrstreifen abgewickelt werden würden, wäre hier eine längere Freigabezeit erforderlich. Dieses führt dazu, dass es keinen signalisierten Nachlauf für die Zufahrt der Friedrichstraße geben kann. Dieses ist jedoch zu Spitzenzeiten zwingend erforderlich, um den Linkseinbieger in Richtung Tunnel rückstaufrei abwickeln zu können.
Die angestrebte Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe D des Knotenpunktes kann bei beschriebener alternativer Maßnahme ohne Rechtseinbiegestreifen unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung des Prognose-Planfalls 2030 nicht erreicht werden.
vorhandene Ampelanlage
Die Steuerung des Knotenpunktes erfolgt verkehrsabhängig und aufgrund der Nähe zum Knotenpunkt Ahrenloher Straße / Wilhelmstraße / Lindenweg koordiniert. Die Freigabezeiten der Verkehrsströme der Zufahrten werden im Rahmen der Koordinierung mit Hilfe von Zeitlücken bemessen und Phasen nur auf Bedarf geschaltet. Die Signalprogrammauswahl erfolgt nach einem im Steuergerät hinterlegten Zeitplan.
Die Lichstsignalanlage entspricht dem Stand der Technik und reagiert auf die tatsächlichen vorherrschenden Verkehrsverhältnisse. Da in der Hauptverkehrsszeit jedoch im Regelfall in allen Knotenpunktzufahrten Anforderungen auftreten, bezieht sich die Funktionalität der verkehrsabhängigen Steuerung vielmehr auf die verkehrsschwächeren Tageszeiten. Die alleinige Anpassung der Signalsteuerung ohnbe bauliche Herstellung des Rechtsabbiegestreifens führt nicht zu einer langfristig ausreichenden Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt.
Fazit
Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes kann durch den Neubau einer Rechtsabbiegerspur an der Esinger Straße unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung des Prognose-Planfalles 2030 von der unzureichenden Qualitätsstufe F hin zur ausreichenden Qualitätstufe D verbessert werden. Dies entspricht einer deutlichen Leistungssteigerung. Diese Leistungssteigerung kann weder durch die Umsetzung des Antrages der FDP noch durch die alleinige Anpassung der Siganlsteuerung erreicht werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 192.600 |
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Aufwendungen*: | 285.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 52.000 |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Bau- und Planungssauschuss stimmt dem Neubau einer Rechstabbiegerspur, wie in der Vorlage VO/17/056 dargestellt, zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 52.000,00 Euro wird gedeckt durch Minderausgaben für Investitioen im Straßenbau, explizit die Norderstraße.