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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Bereits im Mai 2016 hatte der Vorsitzende des Schützenvereins Tornesch, Udo Schöttler mitgeteilt, dass der Verein plant, die Schießstände auf elektronische Scheiben umzustellen. Zunächst war vorgesehen die Modernisierung in 2 Abschnitten vorzunehmen. Seitens des Verbandes wurde jedoch Veto eingelegt, weil Meisterschaften nur in Anlagen mit einheitlichen Ausstattungen durchgeführt werden dürfen. So wurde zunächst die gesamte Maßnahme zurückgestellt.

Am 17.01.2017 wurde sodann der Antrag auf Förderung des Umbaus des Schießstandes nach Richtlinien der Stadt Tornesch gestellt und ein neuer Kostenvoranschlag vorgelegt. Die Modernisierung der Anlage wird sich laut Kostenvoranschlag der Fa. Allermann auf rd. 37.000,-- €  belaufen.

Im Rahmen der Antragsberatung wurde Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Kreissportverbandes Pinneberg, Herrn Carsten Tiedemann gehalten. Ziel war es, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Herr Tiedemann wies darauf hin, dass eine Förderung nach Kreisrichtlinien nicht möglich ist, weil es sich bei einem Schießstand um ein Sportgerät handelt, wofür keine Zuschüsse gewährt werden. Lediglich der Neubau, die Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen werden gefördert.

Der Landessportverband Schleswig-Holstein hingegen fördert jedoch auch die Sanierung bzw. die Erneuerung  von Sportgeräten. Nach dessen Richtlinien kann ein Zuschuss in Höhe von 20% der erforderlichen Kosten für den Umbau beantragt werden.

Zusätzlich wird Herr Tiedemann versuchen, für diese Maßnahme einen Zuschuss aus dem SportFörderFond der Sparkasse Südholstein zu beantragen. Er bittet vorerst in den Finanzierungsplan einen Betrag in Höhe von 1.000,-- €  aufzunehmen.

Erfreulicherweise hat der Schützenverein für diese Maßnahme bereits Rücklagen gebildet und ist so in der Lage ein Eigenkapital in Höhe von 11.400,--  € einzusetzen.

Die möglichen Eigenleistungen werden mit 1.500,-- € beziffert.

Zusätzlich hat der Vereinsvorsitzende eine Förderung aus der Tornescher Bürgerstiftung i. M. Gerhard Veit beantragt. Die Bürgerstiftung verfügt derzeit über einen Kontostand aus Zinserträgen der Jahre 2015 und 2016 in Höhe von 16.041,98 € (Stand 30.12.2016 16.241,98 € ./. gewährter Zuschuss 200,00 €).

Zusätzlich hat die Bürgerstiftung der VR Bank PIEL einen Betrag in Höhe von 500,-- € bereit- gestellt, über dessen Einsatz für Projekte nach Belieben des Kuratoriums entschieden werden kann.

Die Beratung durch das Kuratorium der Tornescher Bürgerstiftung ist in der Sitzung am 20.03.2017 vor der Ausschuss-Sitzung vorgesehen.

 

Der bestehende Erbbaurechtsvertrag mit dem Schützenverein wurde am 30.06.2007 vom 30.06.2019 bis zum 30.06.2034 verlängert. Nach den Tornescher Sportförderrichtlinien müsste er um weitere 8 Jahre verlängert werden, damit das Nutzungsrecht weitere 25 Jahre besteht. Es kann jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung beschlossen werden, da der Erbbaurechtsausgeber die Stadt Tornesch ist und ihr im Fall eines Vereinskonkurses die Immobilie ohnehin zufällt. Da ein Anspruch auf einen Kreiszuschuss, für den die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages noch über 25 Jahre bestehen müsste, nicht besteht,  könnte dieser Aufwand eingespart werden.

Ein Pachtzins wurde bislang nicht erhoben und verwaltungsseitig wird empfohlen, auch weiterhin bis auf weiteres davon abzusehen.

 

Verwaltungsseitig wird die Modernisierungsmaßnahme für förderwürdig gehalten, damit auch in der Zukunft eine moderne Anlage für den Schießsport in Tornesch vorhanden ist. Zudem

bringt der Schützenverein einen Eigenanteil von rd. 35 % (mit Eigenleistungen)  ein.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

Nein

 

 

 

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Eigenkapital des Vereins

(incl. Spende eines Förderers,

die über die VR Bank Treuhand-

stiftung bereits im Dezember 2016

zugegangen ist – 1.000,-- €)11.400,00 €

Arbeitsleistung durch Mitglieder 1.500,00 €

beantragter städtischer Zuschuss 3.700,00 €

Zuschuss des Landesportverbandes

-beantragt -

(14 Stände a 750,00 €)7.400,00

Kreiszuschuss (Regelzuschuss 10%) 3.700,00 €

-beantragt-

Zuschuss aus dem SportSonderFond der

Sparkasse Südholstein – beantragt-                       1.000,00 €

Spende der Bürgerstiftung i. M

Gerhard Veit (beantragt) 12.000,00 €

 

Gesamtsumme                         37.000,00 €

 

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen*:

0

0

0

0

0

0

Saldo (E-A)

0

0

0

0

0

0

  davon noch zu veranschlagen:

0

0

0

0

0

0

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.700

0

0

0

0

0

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

3.700

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

0

0

0

0

0

0

  Abschreibungsaufwand AfA 15J.

0

246,67

246,67

246,67

246,67

246,67

Saldo (E-A)

0

-246,67

-246,67

-246,67

-246,67

-246,67

  davon noch zu veranschlagen:

0

246,67

246,67

246,67

246,67

246,67

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

0

0

0

0

0

0

  davon noch zu veranschlagen:

0

0

0

0

0

0

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen*:

0

0

0

0

0

0

Saldo (E-A)

0

0

0

0

0

0

  davon noch zu veranschlagen:

0

0

0

0

0

0

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Modernisierungsmaßnahme des Schützenvereins Tornesch von 1954 e. V. wird befürwortet. Sofern die an den Landessportbund sowie an das Kuratorium der Bürgerstiftung der Stadt Tornesch gerichteten Anträge positiv beschieden werden, gewährt die Stadt Tornesch einen Zuschuss in Höhe von bis zum 3.700,-- €. Der Verein hat nach tatsächlichen Kosten abzurechnen.

 

  1. Der Erbbaurechtsvertrag wird aus Kostengründen vorerst nicht verlängert. Ein Erbbauzins wird bis auf weiteres nicht erhoben.

 

  1. Die erforderlichen Mittel sind über den Nachtragshaushalt 2017 bereitzustellen.

     

 

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Anlagen

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