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ALLRIS - Auszug

13.03.2017 - 8.1 Berichtswesen: Ausführung der Aufgaben zur Erfü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:
Verwaltungsseitig werden keine Ergänzungen vorgetragen.

@ Herr Radon möchte wissen, was eine „Ordnungsverfügung“ ist. Herr S. Reinhold gibt die Definition: Eine Ordnungsverfügung ist ein befehlender beziehungsweise ein belastender Verwaltungsakt, der von einer Ordnungsbehörde zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen wird und von dem Adressaten ein Handeln, Dulden oder Unterlassen verlangt. Eine Ordnungsverfügung kann zudem in einer Versagung, Einschränkung oder Zurücknahme (Rücknahme und Widerruf) einer rechtlich vorgesehenen ordnungsbehördlichen Erlaubnis oder Bescheinigung bestehen. In dem vorliegenden Fall handelte es sich um die Einweisungsverfügung von obdachlosen Personen.

@ Herr Reinhold erläutert den Zusammenhang von Ordnungsverfügungen in Sachen „Leichenwesen“.