Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

06.03.2017 - 10 B-Plan 102 "Südlich Uetersener Str., Östlich Wi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:
 

  1. Für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 25 bis 50 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca.40 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 102 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines 3-4 geschossigen Ärztehauses im Ortskern Tornesch. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

  1. Der vorliegende Planentwurf zum B-Plan 103 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf: Über die TOP´e 10 und 11 wird gemeinsam beraten.

 

Herr Tams stellt die Pläne vor.

 

Herr Früchtenicht fragt, ob das Gebäude nicht aufgestockt wird. Herr Krügel erklärt, dass zurzeit nicht aufgestockt werden kann, da sich im Obergeschoss noch eine Arztpraxis befindet. Herr Früchtenicht hält die Anzahl der Parkplätze für zu gering.

 

Herr Rieck erklärt, dass die SPD die BPläne mit gleichen Fassaden positiv sieht.

 

Herr Heitmann möchte wissen, ob durch die geplanten Gebäude Parkprobleme im öffentlichen Raum entstehen können. Herr Krügel teilt mit, dass der Investor Bereitschaft zur Ablösung von Parkplätzen erklärt hat.

 

Herr Böhmke erklärt, die FDP sei einverstanden mit Ausnahme der Parkplatzlösung.

 

Herr Rieck fragt, ob Ablösen nur bezahlen heißt, die Parkplätze aber weiter der Öffentlichkeit zur Verfügung stünden. Dies ist der Fall.

 

Herr Mörker ist mit der Planung zufrieden, die SPD werde aber auf Bau von Tiefgaragen bestehen. Er sei nicht mehr bereit, dem Druck zu folgen.

 

Herr Stümer berichtet, dass durch den Bau einer Tiefgarage nur ein Parkplatz mehr möglich gewesen wäre.

 

Frau Dr. Dohrn Fragt nach der Höhe der Ablösesumme. Herr Krügel erklärt, diese richte sich nach den Grenzen des § 50 Abs. 6 der LBO. Eine städtische Satzung gibt es hierzu nicht. Das Grundstück gehört noch der Stadt. Wenn eine Ablösesumme für Parkplätze gezahlt werden muss, wird der Kaufpreis entsprechend niedriger sein.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage