19.03.2018 - 14 Anpassung der Betreuungszeiten in den Ganztagsg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 19.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 soll die Öffnungszeit in den Ganztagsgruppen aller Tornescher Kindertagesstätten einheitlich auf 8 Stunden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt werden.
- Für Kinder mit einem längeren Betreuungsbedarf sind ab dem 01.08.2018 in der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie in der DRK-Kindertagesstätte Friedlandstraße bedarfsgerecht die erforderlichen Früh- bzw. Spätdienste einzurichten.
- Betreuungszeiten in den Ganztagsgruppen, die über täglich 8 Stunden hinausgehen, sind ab dem 01.08.2018 in allen bestehenden Einrichtungen einheitlich gemäß den Vorgaben des Kreises Pinneberg über die Festsetzung von kreiseinheitlichen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Form von Früh- und Spätdiensten in Rechnung zu stellen.
- Die AWO-Schleswig-Holstein sowie der DRK-Kreisverband werden gebeten, die Änderung der Betriebserlaubnisse für die Vereinbarung der Öffnungszeiten in den Ganztagsgruppen ab 01.08.2018 bei der Fachaufsicht für Kindertagesstätten zu beantragen und die geänderten Personalbedarfe der AWO-KiTa-„Lüttkamp“ sowie der DRK-KiTa Friedlandstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.
Beratungsverlauf:
Herr Lichte bittet um Aussprache über die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Frau Kählert bittet um die Zustimmung gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung, damit ab Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 in den Tornescher Einrichtungen ein einheitliches Beitragssystem zur Anwendung kommt. Die verfügbaren personellen Ausstattungen der bestehenden Einrichtungen werden benötigt für die Sicherung der Betreuung in allen Gruppen während der Regelbetreuungszeiten. Herr Kölbl stimmt diesem Ansatz grundsätzlich zu, wünscht allerdings, dass für „Altfälle“ aus der DRK-Kindertagesstätte ein Bestandsschutz bis zum Ausscheiden der einzelnen Kinder aus der Ganztagsbetreuung eingeräumt werde. Frau Kählert entgegnet, dass dies eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Kindertagesstätten darstelle. Darüber hinaus gilt es insbesondere in der DRK-Kindertagesstätte das vorhandene Personal vorrangig für die Sicherung der Öffnungszeit aller vorhandenen Ganztagsgruppen bis 16 Uhr einzusetzen und etwaigen Gruppenschließungen mangels vorhandenen Personals aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Eine Betreuung für einzelne Kinder, die auf Grundlage der durchgeführten Bedarfserhebung bis 16.30 / 17.00 Uhr in der Einrichtung verbleiben sollen, könne über die Vorhaltung nachfrageorientierter Spätdienstgruppen gesichert werden. Frau Fischer-Neumann spricht sich für eine Beschlussfassung gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, wobei die bedarfsgerechte Betreuung auch in Zukunft gesichert sein müsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
91,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
72,3 kB
|