Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

19.03.2018 - 14 Anpassung der Betreuungszeiten in den Ganztagsg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

  1. Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 soll die Öffnungszeit in den Ganztagsgruppen aller Tornescher Kindertagesstätten einheitlich auf 8 Stunden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt werden.
  2. Für Kinder mit einem längeren Betreuungsbedarf sind ab dem 01.08.2018 in der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie in der DRK-Kindertagesstätte Friedlandstraße bedarfsgerecht die erforderlichen Früh- bzw. Spätdienste einzurichten.
  3. Betreuungszeiten in den Ganztagsgruppen, die über täglich 8 Stunden hinausgehen,  sind ab dem 01.08.2018 in allen bestehenden Einrichtungen einheitlich  gemäß den Vorgaben des Kreises Pinneberg über die Festsetzung von kreiseinheitlichen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Form von Früh- und Spätdiensten  in Rechnung zu stellen.
  4. Die AWO-Schleswig-Holstein sowie der DRK-Kreisverband werden gebeten, die Änderung der Betriebserlaubnisse für die Vereinbarung der Öffnungszeiten in den Ganztagsgruppen ab 01.08.2018 bei der Fachaufsicht für Kindertagesstätten zu beantragen und die geänderten Personalbedarfe der AWO-KiTa-„Lüttkamp“ sowie der DRK-KiTa Friedlandstraße  zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

2 Enthaltungen

 

 

Reduzieren

 

Beratungsverlauf:

Herr Lichte bittet um Aussprache über die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Frau Kählert bittet um die Zustimmung gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung, damit ab Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019  in den Tornescher Einrichtungen ein einheitliches Beitragssystem zur Anwendung kommt.  Die verfügbaren personellen Ausstattungen der bestehenden Einrichtungen  werden benötigt für die Sicherung der Betreuung in allen Gruppen während der Regelbetreuungszeiten. Herr Kölbl stimmt diesem Ansatz grundsätzlich zu, wünscht allerdings, dass für „Altfälle“ aus der DRK-Kindertagesstätte ein Bestandsschutz bis zum Ausscheiden der einzelnen Kinder aus der Ganztagsbetreuung eingeräumt werde. Frau Kählert entgegnet, dass dies eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Kindertagesstätten darstelle. Darüber hinaus gilt es insbesondere in der DRK-Kindertagesstätte das vorhandene Personal vorrangig für die Sicherung der Öffnungszeit aller vorhandenen Ganztagsgruppen bis 16 Uhr einzusetzen und etwaigen Gruppenschließungen mangels vorhandenen Personals aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Eine Betreuung für einzelne Kinder, die auf Grundlage der durchgeführten Bedarfserhebung  bis 16.30 / 17.00 Uhr in der Einrichtung verbleiben sollen, könne über die Vorhaltung nachfrageorientierter Spätdienstgruppen gesichert werden.   Frau Fischer-Neumann spricht sich für eine Beschlussfassung gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, wobei die bedarfsgerechte Betreuung auch in Zukunft gesichert sein müsse.


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage