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Wahlbekanntmachung Bürgermeisterwahl

Am 6. Mai 2018 findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Tornesch statt. Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl.

1. Am 6. Mai 2018 findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Tornesch statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Mit der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg sowie die Gemeindewahl der Stadt Tornesch verbunden.

2. Die Einteilung der Stadt in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus der Bekanntmachung im Aushangkasten am Haupteingang des Rathauses sowie auf der Homepage der Stadt Tornesch www.tornesch.de ersichtlich.

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigungen und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter und für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ein grüner Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat sowohl bei der Gemeindewahl als auch bei der Kreiswahl und der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters jeweils eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt im Rathaus der Stadt Tornesch, Zimmer 24, die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Tornesch, 21.04.2018

Roland Krügel
Gemeindewahlleiter

Kontakt

Frau Julia Trabe
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-141
Fax:04122 9572-199
E-Mail oder Kontaktformular