Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 20.6.2003 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2015 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | ||
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.189.900 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.986.000 EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 796.100 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.968.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 26.475.200 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 5.676.900 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 6.375.400 EUR | |
festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.743.700 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 113,26 Stellen |
§ 3 | ||
1. | Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt. | |
2. | Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren: | |
50 Personalaufwendungen | ||
501 Dienstaufwendungen und dergleichen | ||
502 Beiträge zu Versorgungskassen | ||
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung | ||
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte | ||
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | ||
3. | Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar. |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10. März 2016 erteilt.
25436 Tornesch, 17.03.2016 |
Stadt Tornesch Der Bürgermeister gez.Krügel |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
25436 Tornesch, 17.03.2016 |
Stadt Tornesch Der Bürgermeister gez.Krügel |