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Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 20.6.2003 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2015 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird  
1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 29.189.900 EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.986.000 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 796.100 EUR
     
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.968.500 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.475.200 EUR
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 5.676.900 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 6.375.400 EUR
     
festgesetzt.  
     
§ 2
Es werden festgesetzt:
 
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.743.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 16.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 113,26 Stellen
     
§ 3
     
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
   
  50 Personalaufwendungen
  501 Dienstaufwendungen und dergleichen
  502 Beiträge zu Versorgungskassen
  503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
   
  Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
   
3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10. März 2016 erteilt.

 

25436 Tornesch, 17.03.2016

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel


 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 17.03.2016

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel