Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 20.6.2003 wird die Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 09.12.2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 27.646.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.575.900 EUReinem Jahresüberschuss von 70.300 EUReinem Jahresfehlbetrag von 0 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.450.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.070.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.740.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.710.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 180.000 EUR
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 16.000.000 EUR
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 107,39 Stellen
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Bud-gets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszah-lungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig de-ckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
- 50 Personalaufwendungen
- 504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
- 501 Dienstaufwendungen und dergleichen
- 502 Beiträge zu Versorgungskassen
- 503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
25436 Tornesch, 24.03.2015 Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
gez.Krügel
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
25436 Tornesch, 24.03.2015 Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
gez.Krügel