5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vom 02.04.2003 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 11.04.2013
Artikel 1
Änderung der Entschädigungssatzung
Die Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert:
Nach § 14 wird ein neuer § 15 eingefügt. Alle nachfolgenden Paragraphen rücken tiefer.
§ 15 erhält folgenden Wortlaut:
§ 15
Flüchtlingsbeauftragte/r
Die oder der Flüchtlingsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und koordiniert die ehrenamtlichen Hilfen für die Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Sie/er erhält für ihre/seine Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 89,5 % des Höchstsatzes der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) für Bürgervorsteher in Gemeinden bis 20.000 Einwohnern.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die fünfte Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft.
Tornesch, den 14. Oktober 2015
Gez- Roland Krügel
Bürgermeister