Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Bürgerservice

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Gewerbelegitimationskarte
[Nr.99050014000000 ]

Leistungsbeschreibung

Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.  

Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 €.

Rechtsgrundlage

  • § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.6 - VwGebV.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.

Zuständig

Stadt Tornesch - Die Bürgermeisterin
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-0
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
De-Mail: info@tornesch.de-mail.de

Kontakt

Frau Elheme Metaj
Telefon:04122 9572-128
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Maren Dreyer
Telefon:04122 9572-127
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Elheme Metaj
Telefon:04122 9572-128
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Manuela Sawitzki
Telefon:04122 9572 136
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular