Flohmärkte
Flohmärkte
Flohmärkte bedürfen einer gewerberechtlichen Genehmigung, die rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt einzuholen ist. Bei Flohmärkten ohne gewerbliche Händler, die nicht an einem Sonntag stattfinden, genügt eine Anzeige.
Die Kosten bemessen sich je nach Art und Größe des Flohmarktes.
Es ist ein formloser Antrag erforderlich. Für gewerbliche Flohmärkgte sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.